top of page
WhatsApp Image 2023-01-22 at 12.33.17.jpeg

FERIENBETREUUNG

Zeitraum der Unterbringung

  • Ankunfts- und Abholdaten: Der Mindestaufenthalt für Ferientiere beträgt 7 Tage. Der Halter bestätigt, seine Tiere zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuholen. Sollte sich die Abholung verschieben, muss dies rechtzeitig mitgeteilt werden. Bei Nichtabholung der Tiere werden behördliche Massnahmen eingeleitet.
     

  • Buchung: Durch Zusage der Kaninchenhoehle, sind die gebuchten Daten bindend und es gelten die unten genannten Absagebedingungen.
     

  • Kosten: Die Kosten für die Ferienbetreuung belaufen sich ganzjährig, unabhängig von Alter und Rasse auf 8.- CHF pro Tag und Tier. Der Bring- und Abholtag werden ebenfalls als voller Betreuungstag berechnet. Das Bringen und Abholen erfolgen ausschliesslich zu den Öffnungszeiten. Ausserhalb der Öffnungszeiten, sowie an Feiertagen wird mit einem Aufpreis von 20.- CHF verrechnet.
     

  • Absage: Sollte der Ferienplatz abgesagt werden, gelten folgende Bedingungen:

    • bis 14 Tage vor dem Termin werden 50% des Betrages verrechnet

    • bis 10 Tage vor dem Termin wird der volle Betrag berechnet

 

 

Betreuung des Tieres

  • Haltung und Betreuung: Ferientiere werden von uns gehalten und gepflegt, wie auch unsere Stationstiere. Dies schliesst die artgerechte Haltung und Fütterung, sowie bei Bedarf die tierärztliche Betreuung durch unseren kaninchenkundigen Tierarzt ein.

 

Gesundheit

  • Kotprobe: Vor einem Ferienaufenthalt in der Kaninchenhoehle ist eine Kotprobe obligatorisch und sollte maximal 7 Tage alt sein. Bei positiver Befundung können die Tiere in der Kaninchenhoehle gegen Aufpreis behandelt werden. Der Pauschalbetrag liegt bei 25.- CHF pro Tier für den Mehraufwand der intensiveren Reinigung, sowie die Medikamentengabe.
     

  • Impfung: Die Tiere müssen aktuell gegen RHD geimpft sein. Der Impfausweis muss vor Ferienantritt im Original oder als Kopie vorgelegt werden. Darauf müssen die Angaben des Tieres ersichtlich sein.
     

  • Erkrankungen: Bekannte Erkrankungen / Handicaps müssen vorab mitgeteilt und auf dem Vertrag erfasst werden, um auch in diesem Fall die artgerechte Haltung und Versorgung gewährleisten zu können. Bei Missachtung, behalten wir uns das Recht vor, die Tiere abzuweisen und 1ohne Kostenrückerstattung zu stornieren.
     

  • Medikamentengabe: Die Medikamentengabe wird pro Medikationsdurchlauf mit 3.- CHF pro Tier verrechnet.
     

  • Tierarzt: Falls ein Ferientier plötzlich erkrankt oder sich verletzt, ist ein Tierarztbesuch unumgänglich. Wir behalten uns das Recht vor, erkrankte Tiere bei einem unserer Tierärzte vorzustellen und behandeln zu lassen. Im Notfall behalten wir uns das Recht vor, dass Kaninchen ohne Rücksprache behandeln zu lassen. Bei Verletzungen etc. nehmen wir erst Rücksprache zum Besitzer. Tierarztbesuche werden i.d.R. direkt von der behandelnden Praxis in Rechnung gestellt. Entstandene Mehrkosten für die Kaninchenhoehle müssen spätestens bei Abholung der Tiere beglichen werden. Limit der Behandlungskosten: ____________________.- CHF.

    Haftung

  • Haftungsausschluss: Bei einer Verletzung, Erkrankung oder ähnliches sowie im Todesfall eines Ferientieres, übernimmt die Kaninchenhoehle keine Haftung. Es besteht generell kein Rechtsanspruch gegenüber der Auffangstation.

Fotos der Feriengehege

bottom of page