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FERIENBETREUUNG

  • Der Mindestaufenthalt für Ferientiere beträgt 7 Tage.

  • Mit einer Zusage durch die Kaninchenhoehle, sind die gebuchten Daten bindend und es gelten bei Absage die unten genannten Bedingungen.

  • Ferientiere werden von uns gehalten und gepflegt, wie unsere eigenen. Dies beinhaltet die artgerechte Haltung und Fütterung, sowie bei Bedarf die tierärztliche Betreuung.

  • Vor einem Ferienaufenthalt in der Kaninchenhoehle ist eine Kotprobe obligatorisch und sollte maximal 14 Tage alt sein.

  • Die Tiere müssen aktuell gegen RHD geimpft sein. Der Impfausweis muss vor Ferienantritt vorgelegt werden.

  • Ihre Kaninchen werden sorgfältig beobachtet, denn die Gesundheit ihrer Tiere ist uns wichtig.

  • Bekannte Erkrankungen / Handicaps müssen vorab mitgeteilt und auf dem Vertrag erfasst werden, um auch in diesem Fall die artgerechte Haltung gewährleisten zu können.

  • Falls ein Ferientier plötzlich erkrankt oder sich verletzt, ist ein Tierarztbesuch unumgänglich. Wir behalten uns das Recht vor, erkrankte Tiere bei einem unserer Tierärzte vorzustellen und behandeln zu lassen.

  • Tierarztbesuche werden i.d.R. direkt von der behandelnden Praxis in Rechnung gestellt. Entstandene Mehrkosten für die Kaninchenhoehle müssen bei Abholung der Tiere beglichen werden.

  • Die Medikamentengabe wird pro Medikationsdurchlauf mit 3.- CHF verrechnet.

  • Beim Tod eines Ferientieres übernimmt die Kaninchenhoehle keine Haftung. Es besteht generell kein Rechtsanspruch gegenüber der Auffangstation.

  • Der Tierbesitzer bestätigt, seine Tiere zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuholen. Sollte sich die Abholung verschieben, muss dies rechtzeitig mitgeteilt werden. Bei Nichtabholung der Tiere werden behördliche Massnahmen eingeleitet.

  • Sollte der Ferienplatz abgesagt werden, gelten folgende Bedingungen

    • Bis 14 Tage vor dem Termin werden 50% des Betrages verrechnet

    • Bis 10 Tage vor dem Termin wird der volle Betrag berechnet

 

Fotos der Feriengehege

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